Betriebliches Eingliederungsmanagement, als Teilbereich der Betriebssozialarbeit, ist ein vom Gesetzgeber in §84 SGB IX gefordertes Angebot an langzeitarbeitsunfähige Mitarbeiter. Sie erhalten Unterstützung zur Verbesserung der Gesundheit und Wiederherstellung der Arbeitskraft. Dazu werden die Gründe für die andauernde Arbeitsunfähigkeit gemeinsam erarbeitet und durch Schulungen, Kurse, Beratungsgesprächen beseitigt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement soll die Arbeitsunfähigkeit verkürzen und die Arbeitskraft wieder herstellen. So sichern wir Arbeitsplätze und sorgen für eine konstante Teamzusammensetzung.
Angesprochen werden Mitarbeiter mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen pro Jahr. Die Zusammenarbeit ist freiwillig; ebenso entstehen für die Mitarbeiter keine Kosten.
Der Ablauf einer betrieblichen Eingliederungsmaßnahme stellt sich wie folgt dar:
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Caritasverband Hochrhein e.V. Abteilung Arbeit und Beruf Industriestr. 10 79787 Lauchringen |
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Bernhard Gampp | |
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