Derzeit werden im Landkreis Waldshut 10 Personen im Rahmen des BWF betreut. Hierzu gehören sowohl Personen mittleren Alters und älter, aber auch junge Erwachsene, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für einen bestimmten Zeitraum noch Unterstützung in der Verselbstständigung benötigen.
Das begleitete Wohnen in Gastfamilien eignet sich für:
Als Gastfamilien kommen neben Familien auch Paare, Alleinerziehende und Einzelpersonen in Frage.
Die Familie bringt die Bereitschaft mit, einen psychisch belasteten Menschen in ihren Lebensalltag aufzunehmen. Sie verfügt über genügend Raum und Zeit, um ein zusätzliches Familienmitglied betreuen zu können.
Für ihre Betreuungsleistung erhält die Familie ein monatliches Betreuungsentgelt.
Die Begleitung der Familien und der aufgenommenen Person erfolgt durch unser Personal, das über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen verfügt.
Es erfolgen
Der Gemeindepsychiatrische Dienst des Caritasverbandes Hochrhein sucht noch weitere interessierte Gastfamilien im Landkreis Waldshut, vor allem an der Hochrhein-Schiene, aber auch im ländlichen Bereich. Voraussetzung ist, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann, entweder ein Zimmer im eigenen Haushalt oder eine Einliegerwohnung im eigenen Haus. Die Gastfamilien erhalten für ihre Betreuungsleistung ein monatliches Betreuungsentgelt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden zusätzlich erstattet.
Ilona Würth-Keller Dipl. Sozialpädagogin (BA) |
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Poststraße 1 79761 Waldshut-Tiengen |
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