Die gewählten Vertreter aus den Werkstätten und dem gemeinschaftlichen Wohnen vertreten in Abstimmung und im vertrauensvollen Dialog mit der Leitung der einzelnen Einrichtungen die Interessen der Menschen mit Beeinträchtigungen.
Das Personal der Caritaswerkstätten Hochrhein wird durch die gewählte Mitarbeitervertretung (MAV) vertreten.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter der Caritaswerkstätten Hochrhein gemeinnützige GmbH. Er wird alle 4 Jahre von allen Mitarbeitern an den verschiedenen Werkstatt-Standorten neu gewählt. Seit der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) vom 01.07.2017 können Werkstatträte bei bestimmten Themen nicht nur mitwirken, sondern auch mitbestimmen.
Frauenbeauftragte der Caritaswerkstätten Hochrhein
In der Caritaswerkstätten Hochrhein gemeinnützige GmbH (CWH) wurden im Jahr 2021 die Werkstattratswahlen als auch die Wahl zur Frauenbeauftragten durchgeführt. Hierbei wurde Tanja Maus in das Amt zur Frauenbeauftragten gewählt, gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin Sabrina Schneider.
Was sind eigentlich die Aufgaben einer Frauenbeauftragten?
Eine Frauenbeauftragte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, die spezifischen Bedürfnisse und Anliegen von Frauen mit Behinderung zu unterstützen und zu vertreten. Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich dafür ein, dass Frauen mit Behinderung die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie ihre männlichen Kollegen.
Die Frauenbeauftragte kann beispielsweise bei der Organisation von speziellen Schulungen oder Workshops helfen, die auf die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung zugeschnitten sind. Sie steht den Frauen als Ansprechpartnerin zur Verfügung und unterstützt sie bei der Lösung von Problemen oder Konflikten. Durch ihre Arbeit trägt die Frauenbeauftragte dazu bei, dass Frauen mit Behinderung in der Werkstatt gleichberechtigt und selbstbestimmt arbeiten können.
In der CWH haben sich Tanja Maus und Sabrina Schneider als Frauenbeauftragte und Stellvertreterin an den einzelnen Standorten vorgestellt. Hierzu wurden Stuhlkreise gebildet, in dem Fragen zu den Aufgaben der Frauenbeauftragten geklärt wurden, als auch erste Ideen für die Umsetzung beispielsweise verschiedener Workshops gesammelt. Diese werden in den wiederkehrenden Sitzungen der Frauenbeauftragten mit der Geschäftsführung besprochen.
Aktuell befindet sich die Frauenbeauftragte der CWH an der Planung von Selbstbehauptungskursen, nach Möglichkeit an den jeweiligen Standorten jeweils einer.
Aufgaben der Vertrauensperson der Frauenbeauftragten
Eine Vertrauensperson der Frauenbeauftragten in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet eng mit der Frauenbeauftragten zusammen, um die Interessen und Bedürfnisse der Frauen in der Werkstatt zu vertreten und sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt werden. Die genaue Arbeitsweise kann je nach den spezifischen Bedingungen und Anforderungen der Werkstatt variieren, aber im Allgemeinen umfasst die Zusammenarbeit folgende Aspekte:
Informationsaustausch
Unterstützung bei Beschwerden
Sensibilisierung und Schulung
Beratung und Unterstützung
Teilnahme an Meetings und Gremien
Am 02.03.2023 wurde Lisa Kownatzki als Vertrauensperson der Frauenbeauftragten Tanja Maus und ihrer Stellvertreterin Sabrina Schneider bestätigt. Vielen Dank für Euer Vertrauen!
Ein herzliches Dankeschön an Michael Jourdan für die Übergabe von Wissen und benötigten Informationen, sowie die jahrelange tolle Begleitung als Vertrauensperson für sowohl die Frauenbeauftragte als auch den Werkstattrat der CWH. Auf eine gute Zusammenarbeit!
Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner. Er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Heimgesetz (HeimG) sowie in der Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV).
Die Zusammenarbeit zwischen gewählten Vertretern der Mitarbeiterschaft und der Geschäftsführung unterliegt der Maßgabe der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die vertrauensvolle Zusammenarbeit wird insbesondere durch eine intensive und regelmäßige Kommunikation zwischen allen gewählten Vertretern sowie der Geschäftsführung garantiert. Die regelmäßigen Wahlen zur Mitarbeitervertretung finden alle vier Jahre statt.