Verbindliche Anmeldung Ferienbetreuung

Das Kinderland Hohenlupfen bietet an schulfreien Tagen, insbesondere in den Schulferien eine Ferienbetreuung an. Maßgeblich für die Öffnungszeit an schulfreien Tagen ist der jährliche Ferienplan. Die Betreuung erfolgt als durchgehendes, verlängertes Vormittagsangebot von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Im Rahmen der Betreuung werden sinnvolle, spielerische Aktivitäten angeboten, jedoch findet kein Unterricht oder unterrichtsergänzende Betreuung statt. Die Betreuung findet in den Räumen des Kinderlandes, der Grundschule, dem Außenspielgelände der Grundschule, dem Außenbereich des Kinderlandes statt. Vereinzelt werden auch Ausflüge durchgeführt.

Ich/Wir haben die Benutzungs- und Entgeltordnung sowie das Merkblatt gelesen und nehmen dies zur Kenntnis.

1. Angaben zum Kind

Ist Ihr Kind ein Mitarbeiterkind des Caritasverbands Hochrhein?*

2. Angaben zu den sorgeberechtigten Personen

Diese Kontaktdaten verwenden wir, wenn wir im Rahmen der Betreuung Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Insbesonders zur Übersendung von allg. Informationen (Speiseplänen, Anmeldeinformationen, etc.).

Unter folgenden Kontaktdaten sind wir - auch im Notfall - zu erreichen

3. Auswahl der Ferienzeiten

Das Kind wird für folgende Tage verpflichtend angemeldet. Die Anmeldefrist endet am 15.04.2026.

Osterferien 2026; tageweise buchbar
Pfingstferien 2026; tageweise buchbar
Sommerferien Teil 1 2026; tageweise (30. - 31.07.) / ab August wochenweise buchbar
Sommerferien Teil 2 2026; wochenweise buchbar
Fastnacht 2027; tageweise buchbar
Ostern 2027; tageweise buchbar
Pfingsten 2027; tageweise buchbar
Sommerferien Teil 1 2027; tageweise (29. - 30.07) / ab August wochenweise buchbar
Sommerferien Teil 2 2027; wochenweise buchbar

4. Angaben zum Nachhauseweg

Darf das Kind nach der Betreuung allein nach Hause gehen?*
Wird das Kind außer von den Personensorgeberechtigten von weiteren Personen in der Einrichtung abgeholt?*

Falls Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt werden darf:

Einverständniserklärung

Uns/Mir ist bekannt, dass die Verantwortung für den Weg zur und von der Einrichtung bei uns liegt. 

Wir versichern, dass unser Kind grundsätzlich - ohne Beeinträchtigung seines Wohls - von nachfolgend aufgeführten Personen (Mindestalter 12 Jahre) in unserem Auftrag abgeholt und nach Hause begleitet werden kann

Person 1
Person 2

Wir versichern hierzu,

  • dass wir den Heimweg selbst genau kennen und daher auch die möglicherweise auftretenden Gefahren bewerten können,
  • dass wir den Heimweg mit unserem Kind und den begleitenden Personen ausführlich besprochen und über Gefahren und gefahrmeidende Verhaltensweisen ausführlich belehrt haben und in angemessenen Abständen auch weiter belehren werden und
  • dass wir für eine sichere Abholung unseres Kindes sorgen werden, wenn es nach der fachlichen Beurteilung des Betreuungspersonals - welches uns insoweit unverzüglich informiert - aufgrund besonderer Umstände den Heimweg ausnahmsweise nicht in der vorgesehenen Weise antreten kann.

5. Medizinische Daten des Kindes

Gibt es gesundheitliche Einschränkungen des Kindes?*
Ist es erforderlich, dass das Kind während der Betreuungszeit oder in besonderen Notfällen Medikamente einnimmt?
Die Personensorgeberechtigten versichern, dass die beschriebene Medikation ärztlich verordnet ist und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/Ärztin auch ohne weiteres durch medizinisch nicht-fachkundiges Personal vorgenommen werden kann.

6. Angaben zum Beitrag

SEPA-Lastschriftmandat

Die Elternbeiträge der Ferienbetreuung werden nach dem Anmeldeschluss fällig. Zur Fälligkeit wird der Betrag im Abbuchungsverfahren eingezogen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Personensorgeberechtigten am Abbuchungsverfahren teilnehmen und uns eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen (Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats). Eine gesonderte Mitteilung über die Höhe der monatlichen Abbuchung erfolgt nicht. Eine Erstattung des Elternbeitrags für die Ferienbetreuung erfolgt bei Abmeldung nach Anmeldeschluss nicht.

Ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat liegt dem Träger bereits vor.*

7. Regelungen

Für die Ferienbetreuung gelten die Regelungen des Hortes sowie die des Caritasverbandes Hochrhein e.V. Siehe Downloads

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch der Einrichtung zurückzuhalten, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt- insbesondere bei Atemwegserkrankungen.

Das Vertragsverhältnis ist wechselseitig nur aus wichtigem Grunde kündbar.    

Wichtige Gründe sind: Krankheit, welche per Attest vom ersten Tag an bescheinigt ist; Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsverlust; Erkrankung des Personals; nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgesprächs.

8. Einverständniserklärung Aushang, Weitergabe und Veröffentlichung von Fotos

Fotos dürfen immer nur mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten gemacht und veröffentlicht werden. Dies gilt auch dann, wenn mithilfe der Fotos Einblicke in das Alltagsgeschehen der Betreuungseinrichtung gewährt werden sollen. Das Kinderland Hohenlupfen ist sich über den Schutz, insbesondere von Kindern bewusst. Mit diesem Bewusstsein erstellen wir bereits Fotografien, die im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zu Zwecken der Dokumentation verwendet werden.

Die Veröffentlichung von Fotos können in folgenden Medien erfolgen:

  • örtliches Amtsblatt
  • Tageszeitung
  • Internet und Soziale Medien (z. B. Homepage, Instagramm, Facebook)

Hinweis:
Auf im Internet oder in den Sozialen Medien veröffentlichte Fotos kann weltweit zugegriffen werden und sie können von jedermann heruntergeladen, gespeichert, verfälscht mit anderen Informationen verknüpft oder in andere Zusammenhänge gestellt werden. Auf Fotos lassen sich mit Suchmaschinen auffinden und können zu Erstellung oder Verfeinerung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden. Die vorstehend genannten Druckmedien können eventuell auch im Internet eingesehen werden.

Einverständniserklärung Fotoveröffentlichung
Diese Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder einem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

Ihre Daten werden TLS-verschlüsselt übertragen und der empfangenden Person elektronisch zur Verfügung gestellt.