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Das Kinderland Hohenlupfen bietet an schulfreien Tagen, insbesondere in den Schulferien eine Ferienbetreuung an. Maßgeblich für die Öffnungszeit an schulfreien Tagen ist der jährliche Ferienplan. Die Betreuung erfolgt als durchgehendes, verlängertes Vormittagsangebot von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Im Rahmen der Betreuung werden sinnvolle, spielerische Aktivitäten angeboten, jedoch findet kein Unterricht oder unterrichtsergänzende Betreuung statt. Die Betreuung findet in den Räumen des Kinderlandes, der Grundschule, dem Außenspielgelände der Grundschule, dem Außenbereich des Kinderlandes statt. Vereinzelt werden auch Ausflüge durchgeführt.
Diese Kontaktdaten verwenden wir, wenn wir im Rahmen der Betreuung Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Insbesonders zur Übersendung von allg. Informationen (Speiseplänen, Anmeldeinformationen, etc.).
Unter folgenden Kontaktdaten sind wir - auch im Notfall - zu erreichen
Das Kind wird für folgende Tage verpflichtend angemeldet. Die Anmeldefrist endet am 15.04.2026.
Falls Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt werden darf:
Einverständniserklärung
Uns/Mir ist bekannt, dass die Verantwortung für den Weg zur und von der Einrichtung bei uns liegt.
Wir versichern, dass unser Kind grundsätzlich - ohne Beeinträchtigung seines Wohls - von nachfolgend aufgeführten Personen (Mindestalter 12 Jahre) in unserem Auftrag abgeholt und nach Hause begleitet werden kann
Wir versichern hierzu,
SEPA-Lastschriftmandat
Die Elternbeiträge der Ferienbetreuung werden nach dem Anmeldeschluss fällig. Zur Fälligkeit wird der Betrag im Abbuchungsverfahren eingezogen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Personensorgeberechtigten am Abbuchungsverfahren teilnehmen und uns eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen (Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats). Eine gesonderte Mitteilung über die Höhe der monatlichen Abbuchung erfolgt nicht. Eine Erstattung des Elternbeitrags für die Ferienbetreuung erfolgt bei Abmeldung nach Anmeldeschluss nicht.
Für die Ferienbetreuung gelten die Regelungen des Hortes sowie die des Caritasverbandes Hochrhein e.V. Siehe Downloads
Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch der Einrichtung zurückzuhalten, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt- insbesondere bei Atemwegserkrankungen.
Das Vertragsverhältnis ist wechselseitig nur aus wichtigem Grunde kündbar.
Wichtige Gründe sind: Krankheit, welche per Attest vom ersten Tag an bescheinigt ist; Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsverlust; Erkrankung des Personals; nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgesprächs.
Fotos dürfen immer nur mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten gemacht und veröffentlicht werden. Dies gilt auch dann, wenn mithilfe der Fotos Einblicke in das Alltagsgeschehen der Betreuungseinrichtung gewährt werden sollen. Das Kinderland Hohenlupfen ist sich über den Schutz, insbesondere von Kindern bewusst. Mit diesem Bewusstsein erstellen wir bereits Fotografien, die im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zu Zwecken der Dokumentation verwendet werden.
Die Veröffentlichung von Fotos können in folgenden Medien erfolgen:
Hinweis:Auf im Internet oder in den Sozialen Medien veröffentlichte Fotos kann weltweit zugegriffen werden und sie können von jedermann heruntergeladen, gespeichert, verfälscht mit anderen Informationen verknüpft oder in andere Zusammenhänge gestellt werden. Auf Fotos lassen sich mit Suchmaschinen auffinden und können zu Erstellung oder Verfeinerung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden. Die vorstehend genannten Druckmedien können eventuell auch im Internet eingesehen werden.
Einverständniserklärung FotoveröffentlichungDiese Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder einem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.
Ihre Daten werden TLS-verschlüsselt übertragen und der empfangenden Person elektronisch zur Verfügung gestellt.