Gesetzliche Grundlage

Die Betreuung in einer Tagesgruppe ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27 und 32 (SGB VIII).

Ziele und Zielgruppe

Ziel der Arbeit in den Tagesgruppen ist die Rückführung der Kinder und Jugendlichen in die Familie und das dazugehörige Umfeld. Das Angebot ist darauf ausgerichtet, hierfür sozialpädagogische Hilfen zur Verfügung zu stellen. Individuelle, soziale, familiäre und schulische Schwierigkeiten und Defizite werden damit aufgearbeitet. Vorhandene Ressourcen werden genutzt und ausgebaut.

Die Tagesgruppe als sozialpädagogisches Angebot ist für alle Kinder und Jugendlichen offen, die trotz Problemen in Schule, Familie und Umfeld in ihrer Familie und dem dazu gehörenden Bezugsfeld bleiben sollen und können. Die Eltern sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Förderung der jungen Menschen.

Leistungsangebot

Ein klar strukturierter Tagesablauf ermöglicht eine auf der Grundlage des Hilfeplans optimale Förderung mit dem Ziel einer baldmöglichsten Rückführung in die Familie. Systemische Elternarbeit (Elterngespräche, Hausbesuche und Elternfrühstück) sowie Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind feste Bestandteile und Leistungsschwerpunkte in unseren Tagesgruppen.

Betreuungsumfang

Im Kalenderjahr ist die Tagesgruppe an 220 Tagen geöffnet. Neben den feststehenden Schultagen werden zwischen 23 bis 25 Projekttage sowie 15 Freizeittage angeboten.
Die Betreuungszeit beginnt nach dem Schulbesuch um 12:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr.

Einzugsgebiet

Die Tagesgruppen sind Teil der Gesamteinrichtung. Das Einzugsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Waldshut und den östlichen Teil des Landkreises Lörrach.
 

Standorte Tagesgruppen

Tagesgruppe Andreas
Lauchringen

Tagesgruppe Benedikt
Bad Säckingen

Tagesgruppe Elisabeth
Bad Säckingen

Tagesgruppe Martin
Bad Säckingen

Tagesgruppe Philipp
Lauchringen