Gesetzliche Grundlage
Die Betreuung ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27 und 29 (SGB VIII).
Ziel der Sozialen Gruppenarbeit ist es, die sozialen Kompetenzen junger Menschen zu fördern und ihnen alternative Handlungsstrategien zu vermitteln, um Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz, Verantwortungsbewusstsein und Selbstbewusstsein zu stärken.
Das Angebot unterstützt bei der Überwindung von Entwicklungs- und Verhaltensproblemen und fördert angemessene soziale Interaktionen mit Gleichaltrigen. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche mit leichten Verhaltensauffälligkeiten, die in ihrem familiären Umfeld verbleiben können. Die Eltern bleiben dabei hauptverantwortlich für die Erziehung und Förderung.
Unsere Soziale Gruppenarbeit bietet ambulante Unterstützung mit Hausaufgabenbetreuung, Freizeitaktivitäten und festen Ritualen, in enger Vernetzung mit weiteren Hilfsangeboten. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren, auch an externe Schülerinnen und Schüler, mit einer Betreuungsdauer von durchschnittlich 1 bis 2 Jahren. In Kleingruppen werden die Kinder von zwei pädagogischen Fachkräften betreut, mit Einzugsgebieten in den Landkreisen Waldshut und Lörrach.