Gesetzliche Grundlage
Die Betreuung ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27 und 29 (SGB VIII).
Die Betreuung ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27 und 29 (SGB VIII).
Ziel ist die Verbesserung der sozialen Handlungskompetenz. Es sollen alternative Handlungsstrategien vermittelt werden, um den jungen Menschen zu einer verbesserten sozialen Kompetenz, Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz und zu mehr Verantwortungsbewusstsein und Selbstbewusstsein zu verhelfen.
Die Teilnahme an der Sozialen Gruppenarbeit soll bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen und dient der Förderung von sozial angemessenen Formen der Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen.
Die Soziale Gruppenarbeit als sozialpädagogisches Angebot ist für alle Kinder und Jugendlichen mit geringfügigen Verhaltensauffälligkeiten offen, die trotz Problemen in Schule, Familie und Umfeld in ihrer Ursprungsfamilie und dem dazu gehörenden Bezugsfeld bleiben sollen und können. Die Eltern sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Förderung der jungen Menschen.
Die Soziale Gruppenarbeit als ambulantes Angebot unserer Einrichtung arbeitet eng vernetzt mit den weiteren Hilfen der Gesamteinrichtung. Gemeinsame Rituale und Regeln sowie Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind feste Bestandteile und Leistungsschwerpunkte. Unsere Leistungen richten sich auch an Kinder und Jugendliche, die nicht unsere Schule für Erziehungshilfe besuchen.
Die Betreuungsdauer in der Sozialen Gruppenarbeit ist abhängig von den Entwicklungsfortschritten des Kindes/Jugendlichen. Durchschnittlich werden die Kinder/Jugendlichen 1 bis 2 Jahre betreut.
Es werden 8 Kinder im Altern von 6 bis 14 Jahren von zwei pädagogischen Fachkräften betreut.
In Lauchringen werden Kinder aus dem östlichen Landkreis ( Jestetten bis Tiengen) und in Bad Säckingen aus dem westlichen Landkreis ( Waldshut bis Wehr) betreut.
In Bad Säckingen nutzen das Angebot auch immer wieder Kinder aus dem Landkreis Lörrach. In Bonndorf betreuen wir Kinder von Schluchsee bis Stühlingen.