Aufnahmekriterien
Die Aufnahmekriterien, die an die §§ 8a, 42 SGB VIII angelehnt sind, richten sich an Kinder und Jugendliche:
- die durch das Jugendamt im Rahmen einer Inobhutnahme untergebracht werden
- deren körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen akut gefährdet ist
- die sich in einer aktuellen Gefährdungs- oder Krisensituation befinden, für die deshalb eine Inobhutnahme mit sozialpädagogischer Betreuung sichergestellt werden muss
- die um Obhut bitten
- deren Eltern und Sorgeberechtigten, sich mit der aktuellen Situation überfordert fühlen und nicht mehr adäquat handeln können