Gesetzliche Grundlage

Die Betreuung und Förderung in unseren drei Erziehungs­stellen ist durch einen eigen­ständigen Erziehungs­auftrag gekenn­zeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Hilfe­form findet sich im Kinder- und Jugend­hilfe­gesetz nach §§ 27, 34, 35a und § 41 SGB VIII.

Ziele

Aufgabe der Erziehungsstellen ist es, eine altersentsprechende Erziehung, Versorgung und Betreuung im Rahmen einer Familie zu gewährleisten. Wesentliches Ziel ist die Bearbeitung der im Hilfeplan vereinbarten Aufträge durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten.

Dazu gehören u.a. die Entfaltung der persönlichen und sozialen Kompetenzen und die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten. Die Unterbringung in der Erziehungsstelle ist dann angezeigt, wenn das Kind von einer längerfristigen Unterbringung im familiären Rahmen profitieren kann und diese längerfristige Unterbringung aufgrund der Gesamtsituation die geeignete Hilfe ist.

Zielgruppe

In unserer Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche betreut, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes den Betreuungsrahmen einer pädagogisch professionell geschulten Familie benötigen und die bereit sind, sich in eine Familie zu integrieren.

Gründe dafür können z.B. Verhaltens- und Entwicklungsstörungen, Integrations- und Schulprobleme, familiär sehr belastete Umstände, die eine Fremdunterbringung notwendig machen, sein.

Leistungsangebot

In unserer 3 Erziehungsstellen stehen insgesamt vier Plätze für Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 18 Jahren zur Verfügung. Das jüngste Aufnahmealter ist in den jeweiligen Erziehungsstellen unterschiedlich.

Ein familiär-strukturierter Tagesablauf, gemeinsame Alltagsrituale und Familienregeln ermöglichen einerseits die Auseinandersetzung mit dem System Familie und andererseits die Integration in ein soziales Netzwerk.

Wir achten darauf, dass der Bezug zum bisherigen Lebensfeld so gut wie möglich erhalten bleibt. Alle Erziehungsstellen werden durch unseren Psychologischen Fachdienst regelmäßig begleitet und erhalten externe Supervision.

Betreuungsumfang

Im Kalenderjahr sind die Erziehungsstellen grundsätzlich an 365 Tagen geöffnet. Das Kind bzw. der Jugendliche lebt im familiären Umfeld des Mitarbeiters der Erziehungsstelle und wird dort Tag und Nacht betreut.

Einzugsgebiet

Die Erziehungsstellen sind Teil der Gesamteinrichtung. Das Angebot ist sowohl regional als auch überregional ausgerichtet.

Alle Erziehungsstellen werden durch unseren Psychologischen Fachdienst regelmäßig begleitet und erhalten externe Supervision.

Ansprechpartnerin

Isabel Hofmann

Pädagogische Leitung Teilstationäre Angebote der Pro Juve

Mobil: +49 171 6539272